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Kommentar

27.04.2026 - Die Funktionslogik von Macht

Rainer Mausfeld:

Macht drängt nach mehr Macht und Reichtum nach mehr Reichtum, eine Dynamik, die den Zusammenhalt einer Gesellschaft gefährdet und sie zu zerstören droht: Dies ist eine der frühesten Einsichten der Zivilisationsgeschichte. Macht bedarf daher stets einer robusten Einhegung. Das bedeutendste Schutzinstrument für eine Zivilisierung von Macht stellt die egalitäre Leitidee der Demokratie dar. Rainer Mausfeld zeigt entlang historischer Linien auf, dass der Begriff der Demokratie seiner ursprünglichen Bedeutung beraubt worden ist und heute als Demokratierhetorik für Herrschaftszwecke missbraucht wird. Dadurch ist es in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Entzivilisierung von Macht gekommen, deren psychische, gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen die menschliche Zivilisation insgesamt bedrohen.

Macht ist ein Urphänomen gesellschaftlicher Organisation. Ihre Quellen sind in der Beschaffenheit des Menschen selbst zu suchen, in seinen natürlichen Motivationskräften. Eine Gesellschaft ohne Machtverhältnisse ist kaum denkbar. Wie man Macht auch genauer verstehen mag, sie ist in allen menschlichen Verhältnissen und Beziehungen als Möglichkeit oder als Realität präsent. Es wäre also wenig sinnvoll, Macht als solche als moralisch gut oder schlecht zu kategorisieren. Sie kann moralisch oder rechtlich legitimiert und somit zivilisatorisch eingehegt sein, wie beispielsweise in der Fürsorgepflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern. Zugleich jedoch scheint der Macht etwas Bedrohliches innezuwohnen. Denn sie kann zum Objekt einer unersättlichen menschlichen Begierde werden. Schon in der Antike wurde die Machtgier mit der Gier des parasitären Mehrhabenwollens (»Pleonexie«) und mit der Ruhmsucht verbunden. Beide sind Formen der Selbstsucht, beide bedeuten, durch Macht persönliche Interessen zulasten anderer durchsetzen zu wollen. Beide sind, dem griechischen Historiker Plutarch (45–125) zufolge, »Krankheiten«, die wesenhaft mit der Macht verbunden sind. Gemeinsam ist ihnen auch, dass sie im psychischen Gesamtgefüge des Menschen nicht durch natürliche Selbstbegrenzungsmechanismen reguliert sind.

Als Formen der Selbstsucht zielen diese Begierden darauf ab, sich selbst über andere stellen zu wollen und über alle Mittel zu verfügen, sich selbst ›größer‹ als die anderen erscheinen zu lassen. Machtgier zielt darauf ab, kontrollieren zu können, wie andere sich verhalten. Sie zielt darauf ab, kontrollieren zu können, wer Anerkennung, Lob oder Tadel erhält. Machtgier zielt sogar darauf ab, bestimmen zu können, was als Tatsache gilt und was als wahr zu gelten hat. Die mit Machtgier verbundenen Bestrebungen beinhalten stets, den Anderen zu einem Werkzeug der Befriedigung eigener Begierden zu machen und ihn damit zu verdinglichen und zu instrumentalisieren. Seit Beginn der Zivilisationsgeschichte wurden die Machtgier und ein parasitäres Mehrhabenwollen als Kräfte erkannt, die den Zusammenhalt und die Stabilität einer Gesellschaft bedrohen. Auch bei den römischen Geschichtsschreibern und Politikern Sallust (86–35 v.u.Z.) und Tacitus (58–120) wurde die »Begierde, andere zu beherrschen« (»Libido dominandi«), als eine der destruktivsten Kräfte in einer Gesellschaft angesehen. Sallust sah in dieser Begierde »die Ursache des Krieges«, und Tacitus betrachtete sie als »abscheulichste aller menschlichen Begierden«. Das Wesen der Macht liegt in der Befähigung des Menschen, andere Menschen dem eigenen Willen unterwerfen zu können. Im 19. Jahrhunderte gab der Historiker, Ökonom und Philosoph James Mill (1773–1836), einer der Hauptvertreter des Utilitarismus, dem zufolge die Menschen vorrangig von ihrem Eigeninteresse geleitet würden, seiner Überzeugung Ausdruck, dass

»das Verlangen nach der Macht, die notwendig ist, um Personen und deren Eigentum unseren Wünschen dienstbar zu machen, ein großes die menschliche Natur beherrschendes Gesetz [ist]. […] Das große Instrument zur Erreichung dessen, was ein Mensch will, sind die Handlungen anderer Menschen. Macht, in ihrer angemessensten Bedeutung, bedeutet daher Sicherheit für die Übereinstimmung zwischen dem Willen eines Menschen und den Handlungen anderer Menschen. Wir gehen davon aus, dass diese Behauptung nicht bestritten werden kann.«

Macht ist also nach einer solchen Vorstellung stets parasitär, sie geht zu Lasten anderer, die nicht in gleicher Weise die Handlungen anderer ihrem Willen unterordnen können. Der Soziologe Max Weber (1864–1920) bestimmte in seiner klassischen Formulierung Macht so:
»Macht bedeutet jede Chance, innerhalb der sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht.«

Macht bedeutet also für denjenigen, der ihr unterworfenen ist, stets einen Zwang – auch dann, wenn der Machtunterworfene seine Zustimmung dazu gegeben hat. Nun gehört zu den Begriffsvorstellungen, die wir als Menschen teilen, auch eine gemeinsame Vorstellung von Zwang. Es ist für uns unangenehm, wenn uns jemand hindert, unsere Gliedmaßen frei zu bewegen, unsere Sinnesorgane zu nutzen oder unsere vitalen Bedürfnisse erfüllen zu können. Wir leiden, wenn jemand uns körperlich verletzt, körperlicher oder psychischer Folter unterzieht oder gezielt unser Denkvermögen beeinträchtigt. Sophokles gibt diesen universellen Begriffsvorstellungen über den Zwang in einer seiner Tragödien Ausdruck:
»Kein größeres Übel gibt es für den Menschen als über ihn verhängten Zwang.«

Als Grundrelation in menschlichen Beziehungsverhältnissen lässt sich Macht, wie in Max Webers Bestimmung, frei von moralischen Bewertungen behandeln. Für gesellschaftliche Analysen kann oftmals ein solchermaßen nüchterner Blick sehr hilfreich sein. Doch bleibt der Zwangscharakter der Macht stets im Hintergrund präsent, denn die Machtunterworfenen werden durch die Macht zum Werkzeug eines fremden Willens gemacht. Als Zwang betrachtet unterliegt Macht unweigerlich moralischen Bewertungen. Ein prominentes Beispiel ist die Einschätzung des einflussreichen Schweizer Kulturhistorikers Jacob Burckhardt:
»Und nun ist die Macht an sich böse, gleichviel wer sie ausübe. Sie ist kein Beharren, sondern eine Gier und eo ipso unerfüllbar […].«

Burckhardt sieht die psychologischen Triebkräfte, die der Macht zugrunde liegen – also das Streben nach Macht –, als eine Gier an, die unstillbar und grenzenlos ist. Macht ist stets in die Bewegkräfte unseres psychischen Gefüges eingebunden. Anders als andere elementare Bewegkräfte wie Hunger, Durst, Sexualität oder Neugier ist ein Machtbedürfnis nicht durch automatische innere Prozesse reguliert und begrenzt. Das Bedürfnis, den eigenen Willen gegen den eines anderen durchzusetzen, also Macht auszuüben, verstärkt sich durch eine Machtausübung geradezu selbst, denn das Gefühl, Macht über andere zu haben, geht in der Regel mit positiven Gefühlen einher und weckt den Wunsch, dieses Bedürfnis auch in Zukunft zu Lasten eines anderen befriedigen zu können. In dieser nahezu grenzenlosen Selbstverstärkung mit ihren zerstörerischen und selbstzerstörerischen Dynamiken liegt das destruktive Potential von Macht. Diese Dynamik, dass ein Machtbedürfnis, wenn es erst einmal geweckt ist, sich selbst verstärkt, steht im Zentrum der Funktionslogik von Macht. Macht strebt nach mehr Macht, nach Ausweitung und Stabilisierung von Macht. Sie strebt danach, sich von allen Begrenzungen zu befreien. Alle weiteren Eigenschaften der Funktionslogik der Macht lassen sich aus dieser Dynamik ableiten oder zu ihr in Beziehung setzen.

Es liegt daher in der Funktionslogik von Macht, dass sie sich moralischen Kategorien, und damit Normen und Werten, grundsätzlich zu entziehen sucht. Sie versteht sich als Selbstzweck gegen das als bedrohlich deklarierte Andere, sei es gegen Anarchie und Chaos, sei es gegen jeden zum politischen Feind erklärten Anderen, der die jeweilige Macht in ihrer Existenz bedrohen könnte. Die Verteidigung von Macht und die Sicherung ihrer Stabilität werden aus ihrer eigenen Perspektive als ein Wert an sich angesehen. Ihre Verteidigung übersteigt somit jeden rationalen Zweck und jede Orientierung an irgendwelchen Werten und Normen. Macht neigt ihrem Wesen nach dazu, keine über ihr liegenden regulativen Maßstäbe einer Begrenzung mehr anzuerkennen. Zur Funktionslogik der Macht, insbesondere der staatlichen Macht, gehört es, dass sie diejenigen, die ihre Legitimität nicht anerkennen, zum existentiellen Feind erklären kann, den es zu bekämpfen, im äußersten Fall sogar zu vernichten gelte. Zur Funktionslogik der Macht gehört ebenfalls, wie bereits Thomas Hobbes (1588–1679), einer der bedeutendsten Begründer der politischen Philosophie der Neuzeit, erkannte, dass Macht danach strebt, stets ungeteilte Macht zu sein, weil »geteilte Macht sich wechselseitig zerstört«.

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