»Mit der elektronischen Patientenakte wird keine gute Arzt-Patient-Beziehung entstehen«

Arzt-Patienten-GesprächHospitalhoms, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die elektronische Patientenakte kommt. Und damit drohen etliche Gefahren. Der Psychiater und Psychotherapeut Andreas Meißner legt in seinem neuen Buch dar, was uns da droht.

Roberto De Lapuente hat mit Dr. Andreas Meißner gesprochen.

 

De Lapuente: Glaubt man den Verfechtern der elektronischen Patientenakte (ePA), so bietet diese nur Vorteile über Vorteile. Ist da das bisschen Datenschutz nicht lässlich, wenn man dafür medizinisch besser versorgt wird?

Meißner: Medizinisch wird man mit der ePA nicht automatisch besser versorgt. Die ePA wird unvollständig sein, gespeicherte Fehldiagnosen können zu Trugschlüssen führen, die Verantwortung für die Datenpflege ist ungeklärt. Verlässt man sich auf die ePA-Daten, und verkürzt dafür das Gespräch mit dem Patienten, können ebenso Fehler entstehen. Und weiter: Doppeluntersuchungen, die mit der ePA vermieden werden sollen, sind in ihrem Umfang nicht belegt, und fallen finanziell kaum ins Gewicht, da die Honorare sowohl für stationäre als auch für ambulante Behandlungen gedeckelt sind. Wechselwirkungen zwischen Medikamenten können längst anders geprüft werden, und werden auch mit ePA und e-Rezept nicht automatisch vermieden. Auch die Daten eines elektronischen Medikationsplans wollen gepflegt werden. Bessere Forschung wiederum ist mit dafür nicht geeigneten ePA-Daten nicht zu erwarten.

»Finnische Psychotherapiepatienten wurden mit sensiblen Daten erpresst«

De Lapuente: Aber wir sind doch ohnehin alle mehr und mehr »digital« …

Meißner: Nein, nicht alle. Viele Patienten besitzen kein Smartphone (10 Prozent aller Deutschen), sind nicht technikaffin oder können aufgrund ihrer schweren Krankheiten die digitalen Funktionen nicht nutzen. Ich denke dabei unter anderem an meine psychotisch und wahnhaft Erkrankten, denen diese Neuerungen eher noch mehr Angst machen.

De Lapuente: Angst vor fehlendem Datenschutz?

Meißner: Hier ist es eher die Angst vor Verfolgung und Überwachung, aber auch ein Gefühl des Ausgeliefert-Seins, weil man die Angelegenheiten nicht versteht. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Für fragwürdigen Nutzen und milliardenteure Kosten lohnt es sich also schon gar nicht, beim Datenschutz Abstriche zu machen, noch dazu bei dermaßen sensiblen Daten, mit denen man erpresst werden kann, wie dies Tausenden Psychotherapiepatienten in Finnland widerfahren ist. Hier kam es in der Folge sogar zu Suiziden! Im Übrigen kann es durch öffentlich gewordene Daten schwerer werden, die gewünschte Versicherung oder den gewünschten Arbeitsplatz zu bekommen.

De Lapuente: Sie fürchten also Datenlecks. Das kann es freilich geben, aber ist das Verfahren denn nicht eigentlich sicher?

Meißner: Im Moment mag das Verfahren sicher sein. Wobei ich kein IT-Fachmann, ePA-Aktenbefüller oder Systemadministrator werden wollte, sondern Arzt. IT-Experten wie Mo Gawdat aber sagen, dass wir mit weiteren Entwicklungen in Sachen Quantencomputer und Künstlicher Intelligenz Cybersicherheit und Verschlüsselung schon in einigen Jahren vergessen können. Heute sicher verschlüsselte und dann mit neuer Technik „geknackte“ Gesundheitsdaten haben dann im Darknet immer noch einen hohen Wert.

»Der Orthopäde muss nicht wissen, wenn parallel eine psychiatrische Behandlung stattfindet«

De Lapuente: Gemeinhin heißt es, durch die elektronische Akte wäre der Patient durchsichtiger und besser zu behandeln: Ist Durchsichtigkeit denn wirklich so zentral zur Behandlung? Anders gefragt: Muss ein Orthopäde denn auch wissen, dass ich parallel dazu zum Psychiater gehe? Wem wäre damit geholfen?

Meißner: Der Orthopäde muss es eben nicht wissen, wenn parallel eine psychiatrische Behandlung stattfindet. In dem Moment aber, wo die Gesundheitskarte beim Orthopäden eingelesen wird, hat er Zugriff auf alle ePA-Daten, es sei denn, ich als Patient widerspreche dem in diesem Moment (oder habe es vorher – sicher etwas umständlich – online eingegeben). Habe ich ein vertrauensvolles Verhältnis zu dem Orthopäden, habe ich sicher nichts dagegen, wenn er von anderen Behandlungen weiß, was grundsätzlich gut wäre für einen ganzheitlichen Blick auf den vor ihm sitzenden Patienten. Ich hatte aber schon Fälle, wo bei Kenntnis paralleler psychiatrischer Behandlung Vorurteile entstanden, nämlich dass die angegebenen Schmerzen ja doch nur psychosomatischer Natur seien.

De Lapuente: Unter Umständen würde der Orthopäde Schmerzen dann vielleicht eher als psychisch bedingt abtun?

Meißner: Genau die Gefahr besteht. Bei einer Patientin hat dann erst ein anderer Orthopäde die Verengung im Spinalkanal festgestellt, die schmerzhaft war. Aber es geht noch um etwas Anderes: Wenn ich von Patienten höre, welch kurze Zeit oft für eine Untersuchung etwa beim Orthopäden nur aufgewandt wird, und dass eventuell ausschließlich das beklagte Knie untersucht wird, für Beschwerden in anderen Bereichen aber ein neuer Termin vereinbart werden muss, der dann frühestens in zwei Monaten stattfindet, dann wird kaum eine gute Arzt-Patient-Beziehung entstehen können. Vielmehr droht die ePA die kurze Untersuchungszeit noch mehr zu verkürzen, wenn die Vorgeschichte nicht mehr im Gespräch erhoben wird, sondern der Arzt sich auf die ePA-Daten verlässt, mögen diese eventuell noch so unvollständig oder fehlerhaft sein.

»Es geht primär um ökonomische Aspekte«

De Lapuente: Wie bewerten Sie den Umstand, dass die ePA auch dazu herangezogen werden soll, um Patientendaten an Forschungszentren zu geben?

Meißner: Das sehe ich sehr kritisch. Die gewünschte Unterscheidung zwischen gemeinwohl- und gewinnorientierter Forschung wird kaum möglich sein. Zumal bei Anträgen auf Datennutzung weniger der Absender des Antragsstellers entscheidend sein wird, sondern die geplante Forschung. Auch Tochterunternehmen von Google und Amazon sind in der Gesundheitsforschung aktiv, und können nun Daten vom Forschungsdatenzentrum bekommen. An das die Daten nur pseudonymisiert weitergeleitet werden, also nur Name durch Nummer ersetzt. Die Daten aus der ePA, aber auch aus unseren Praxisabrechnungen, sind zu schlecht für gute Forschung, worauf Experten hinweisen. Die Datensammelei lohnt sich also von daher schon nicht. Gesundheitsminister Lauterbach will ja eine sogenannte »Echtzeit«-Medizin mit Übermittlung von Daten aus Praxisgesprächen, die zeitgleich durch KI in strukturierte Daten umgewandelt werden sollen. Das wäre das Ende der Schweigepflicht. Und bringt ebenso wenig für gute Forschung.

De Lapuente: Können Sie kurz erläutern, warum dadurch die Schweigepflicht an ein Ende gerät?

Meißner: Bei Gesprächen in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen werden oft intime Inhalte geäußert, da wird auch mal geweint, und vielleicht wird auch geäußert, dass weiter literweise Süßgetränke konsumiert oder die zuletzt verordneten Medikamente gar nicht eingenommen werden. All das gibt es gar nicht so selten. Mit zeitgleicher Umwandlung dieser Gesprächsinhalte in strukturierte Daten und sofortiger Weiterleitung in die ePA oder an die Forschung wird das Vertrauen beschädigt, dass Gesprochenes im Raum bleibt.

De Lapuente: Glauben Sie an den Forschungsanspruch des Projektes? Oder geht es um Datensammlung aus niederen Gründen? Sprich: Etwa um besser Marketing machen zu können?

Meißner: Es geht primär um ökonomische Aspekte. Um globale Konkurrenz, etwa mit den USA und China. Um Standortsicherung etwa für die Pharmaindustrie, was auch Kanzler Scholz kürzlich in Zusammenhang mit den neuen Digitalgesetzen angesprochen hatte. Und ja, mit vielen Daten, die im Internet über uns zu finden sind, zu denen jetzt auch Gesundheitsdaten inklusive Genomdaten hinzukommen, kann man uns gezielter Produktangebote machen, wie das ja im Internet schon länger personalisiert betrieben wird.

»Verbindlich ist eine schöne Umschreibung für Zwang«

De Lapuente: Man kann als Patient widersprechen. Eigentlich ist doch damit alles in Ordnung, oder nicht?

Meißner: Man kann der Einrichtung einer ePA widersprechen – wenn man denn mitbekommt, dass man diese Möglichkeit hat. Viele lesen die entsprechenden Schreiben nicht zu Ende, legen sie zur Seite und vergessen sie schließlich ganz. Dann ist die sechswöchige Widerspruchsfrist nach Erhalt eines solchen Schreibens der Krankenkasse schnell vorbei. Auch ist noch unklar, auf welche Weise widersprochen werden kann. Ob ein einfacher Brief mit Unterschrift ausreicht, oder ein Postident-Verfahren nötig wird, oder Patienten persönlich dafür zu ihrer Kasse gehen müssen, ist noch nicht geklärt.

De Lapuente: Wird die Freiwilligkeit früher oder später verschwinden – wie lautet da Ihre Prognose?

Meißner: Eine opt-out-ePA, die jeder automatisch bekommt, und die Behandelnde verpflichtend befüllen müssen, ist für mich schon heute nicht mehr freiwillig. Die ePA wird jetzt »verbindlich«, hatte das Werbeportal jameda kürzlich geschrieben. Eine schöne Umschreibung für Zwang. Auch ist der zunehmende moralische Druck bedenklich, seine Daten der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Autoversicherungen bieten ja heute schon günstigere Tarife an, wenn man über die Auto-Telematik sein Fahrverhalten überwachen lässt und dadurch Punkte sammelt – fast schon wie in China. Ich hoffe, die Krankenversicherungen nehmen sich das nicht zum Vorbild.

De Lapuente: Die Wahlmöglichkeiten werden ja auch anderorts weniger …

Meißner: Stimmt. Einen zunehmenden digitalen Zwang sehen wir auch in anderen Bereichen, ich denke nur an das Deutschlandticket, die Bahncard oder teurere Banküberweisungen, wenn sie auf Papier ausgefüllt werden. Um hier eine gewisse Freiwilligkeit zu erhalten, muss zunehmend ein Recht auf analoges Leben gefordert werden. Digitalcourage ruft daher derzeit mit einer Petition den Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen – das wäre doch zu dessen 75. Geburtstag eine zeitgemäße Erweiterung! Und auch nötig fürs Gesundheitswesen.

 

Dr. med. Andreas Meißner ist seit über 20 Jahren in München niedergelassener Psychiater und Psychotherapeut und hat etliche Fachartikel publiziert, unter anderem zur ökologischen Krise, vor allem aber zu Fragen rund um die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronische Patientenakte (ePA). 2020 hat er für das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht eine Petition gegen den Zwang zum Anschluss an die TI und gegen die zentrale Speicherung der ePA-Daten vor dem Petitionsausschuss des Bundestags in Berlin vertreten.

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