Vermeintlich unabhängige Nichtregierungsorganisationen überwachen in
Echtzeit alles, was online geschrieben, gesagt oder veröffentlicht wird. Das
Ziel: Die Verbreitung von Desinformation verhindern und opportune Wahrheiten
vervielfältigen. Dabei schrecken sie auch vor Verleumdungskampagnen und der
sozialen Vernichtung kritischer Stimmen nicht zurück. Norbert Häring legt in
seinem Buch den "Wahrheitskomplex" in seinem ganzen Ausmaß offen: als ein
größtenteils staatlich finanziertes, zentral gesteuertes und digital
hochgerüstetes Netzwerk, das das tut, was der demokratische Staat selbst nicht
darf: Zensur, Propaganda, Diffamierung und politische Einflussnahme. Dabei
brauchen wir statt Stummschaltung des konkurrierenden Lagers vor allem eines:
eine politische Auseinandersetzung mit offenem Visier.
Die Verordnung 2022/2065, besser bekannt als Digital Services Act (DSA), ist
das zentrale Gesetz der EU zum Umgang mit sogenannter Desinformation. Es wurde
2022 verabschiedet und trat im Februar 2024 für alle Plattform-Unternehmen in
Kraft. Zu den für den Wahrheitskomplex wichtigsten Regeln gehören, in
Kurzfassung:
Auf Anordnung von nationalen Regierungsstellen müssen die Plattformen
illegale Inhalte löschen (Artikel 9 und 10).
Plattformen müssen berichten, wie viele Inhalte sie mit
Moderationsmaßnahmen bearbeitet haben (Artikel 15).
Plattformen müssen ermöglichen, dass Nutzer problematische Beiträge
melden können (Artikel 16).
Hinweise von lizenzierten Vertrauenswürdigen Hinweisgebern
(Trusted Flagger) und Regierungen müssen große Plattformen vorrangig und
schnell bearbeiten (Artikel 22).
Sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen müssen jährlich
Risikoberichte zu ihrem Umgang mit illegalen und schädlichen Inhalten
vorlegen (Artikel 33-43, insbes. Artikel 35).
Die Einhaltung eines »freiwilligen« Verhaltenskodex gegen Desinformation
gilt als Nachweis ausreichender Maßnahmen gegen die Verbreitung schädlicher
Inhalte (Artikel 45).
Wissenschaftler und NGOs müssen auf Daten der Plattformen zugreifen
können (Artikel 45 in Verbindung mit Verhaltenskodex Desinformation).
Als Moderationsmaßnahmen bei problematischen Inhalten sind laut
Erwägungsgrund Nr. 54 vorgesehen: Sperre des Erstellers, Löschung,
Zugangsbeschränkungen zu den Inhalten und Einschränkungen der Sichtbarkeit. Mit
Einschränkung der Sichtbarkeit sind verschiedene Maßnahmen gemeint. Dazu gehört
bei Suchmaschinen die Herabstufung im Ergebnisranking. Bei Medienplattformen mit
Empfehlungssystemen werden die eingeschränkten Inhalte nicht oder nicht
prominent in die Empfehlungen aufgenommen, sodass nur wenige Nutzer sie sehen,
wenn sie nicht gezielt danach suchen. Zu den Sichtbarkeitseinschränkungen
gehören auch andere Formen des sogenannten »Shadow Bannings«. Zum Beispiel
können Beiträge ausgebremst werden, indem die Plattform die Weiterverbreitung
durch Dritte ins Leere laufen lässt.
Im Oktober 2024 erhielt die vom Staat finanzierte »Meldestelle REspect!« als
erste deutsche Organisation eine staatliche Lizenz als »Vertrauenswürdiger
Hinweisgeber« (Trusted Flagger) nach dem DSA. Das führte dazu, dass selbst in
Teilen der Mainstream-Presse eine Diskussion über verdeckte staatliche
Meinungsunterdrückung aufkeimte. Auslöser war eine Pressemitteilung der
Bundesnetzagentur. Darin wurde Behördenchef Klaus Müller mit der Aussage
zitiert:
»Mit der Zulassung des ersten Trusted Flaggers setzen wir die europäischen
Regelungen in Deutschland konsequent um. Plattformen sind verpflichtet, auf
Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und
Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Das
hilft, das Internet sicherer zu machen.«
Die Bundesnetzagentur, die ansonsten für Stromnetze, die Post und Ähnliches
zuständig ist, wurde von der Bundesregierung mit der Aufgabe betraut, als
Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland darüber zu wachen, dass
Online-Dienste die Regeln des DSA einhalten. Auch für die Anerkennung von
Vertrauenswürdigen Hinweisgebern ist sie seit Inkrafttreten des deutschen
Digitale-Dienste-Gesetzes im Mai 2024 zuständig. Dieses Gesetz regelt die
Anwendung des DSA in Deutschland.
»Schnell und ohne bürokratische Hürden entfernt« heißt im Klartext: ohne
gerichtliche Anordnung, ohne wirksame Widerspruchsmöglichkeit für die
Betroffenen. Sie können sich zwar nachträglich beschweren und auch vor Gericht
ziehen oder eine Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen. Doch bis Sie ihr Recht
auf freie Rede eventuell zurückbekommen, haben Sie in aller Regel keine Chance
mehr, mit dem inzwischen veralteten Inhalt ein nennenswertes Publikum zu
erreichen. Wenn die Reichweite Ihrer Inhalte aufgrund des Verdikts eines
Hinweisgebers oder Faktencheckers heimlich gedrosselt wird, steht Ihnen nicht
einmal diese Möglichkeit zur Verfügung.
Dass eine amtlich beauftragte Stelle den Plattformen befehlen darf, was als
»Hass und Hetze« zu löschen oder auszubremsen ist, roch selbst manchen in den
Mainstream-Medien allzu sehr nach verdeckter staatlicher Zensur. Von vielen
Seiten schlug der Bundesnetzagentur die Kritik entgegen, sie und die Trusted
Flagger gingen weit über das vom DSA geforderte Vorgehen hinaus. Dieses Gesetz
richte sich lediglich gegen illegale Inhalte.
Müller und seine Behörde versuchten sich mit nachträglichen
Uminterpretationen herauszureden. Müller verwies darauf, dass die letzte
Entscheidung über eine Löschung oder Drosselung eines Inhalts bei den
Plattformen liege. Nicht allzu überzeugend, nachdem er vorher noch von deren
Verpflichtung gesprochen hatte, prioritär und sofort auf die Meldungen zu
reagieren. Müllers Zitat in der Pressemitteilung wurde nachträglich geändert,
mit folgendem Korrekturhinweis: »Uns hat zur ursprünglichen Version dieser
Pressemitteilung berechtigte Kritik erreicht. Es waren illegale Inhalte,
illegaler Hass und illegale Fake News gemeint.« Man habe den Text entsprechend
»präzisiert«, um Missverständnisse auszuräumen.
Wenn es nur um illegale, mithin strafbare Inhalte gehen soll, stellt sich die
Frage, warum der Staat mit Steuergeld private, politisch nicht neutrale
Organisationen finanzieren und lizenzieren sollte, damit diese die
Strafverfolgungsbehörden und die Plattformen auf diese illegalen Inhalte
aufmerksam machen. Strafverfolgung ist eine Kernaufgabe des Staats. Viel
angemessener erschiene es, mit dem Geld die Strafverfolgungsbehörden in die Lage
zu versetzen, diese Aufgabe angemessen zu erfüllen. Es ist in vielen Fällen sehr
schwer festzustellen, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen und die
Strafbarkeit von Äußerungen anfängt. Oft sind sogar Polizei,
Staatsanwaltschaften und Gerichte unterschiedlicher Instanzen unterschiedlicher
Meinung. Wie das private und oft politisch einseitig ausgerichtete
Organisationen zuverlässig und mit der geforderten Neutralität entscheiden
sollen, ist schwer erfindlich. Außerdem gäbe es keine Rechtfertigung, bei
illegalen Inhalten zu Maßnahmen der Reichweitendrosselung zu greifen. Diese
müssten gelöscht werden.
Aber es geht im DSA nicht wirklich nur um illegale Inhalte. Es geht vorrangig
um Narrativkontrolle, für die die NGOs bestens geeignet sind und für die
heimliches Shadow Banning ein Mittel der Wahl ist.
02.05.2026 - DSA: Ein Wahrheitsgesetz als Krönung
Vermeintlich unabhängige Nichtregierungsorganisationen überwachen in Echtzeit alles, was online geschrieben, gesagt oder veröffentlicht wird. Das Ziel: Die Verbreitung von Desinformation verhindern und opportune Wahrheiten vervielfältigen. Dabei schrecken sie auch vor Verleumdungskampagnen und der sozialen Vernichtung kritischer Stimmen nicht zurück. Norbert Häring legt in seinem Buch den "Wahrheitskomplex" in seinem ganzen Ausmaß offen: als ein größtenteils staatlich finanziertes, zentral gesteuertes und digital hochgerüstetes Netzwerk, das das tut, was der demokratische Staat selbst nicht darf: Zensur, Propaganda, Diffamierung und politische Einflussnahme. Dabei brauchen wir statt Stummschaltung des konkurrierenden Lagers vor allem eines: eine politische Auseinandersetzung mit offenem Visier.
Die Verordnung 2022/2065, besser bekannt als Digital Services Act (DSA), ist das zentrale Gesetz der EU zum Umgang mit sogenannter Desinformation. Es wurde 2022 verabschiedet und trat im Februar 2024 für alle Plattform-Unternehmen in Kraft. Zu den für den Wahrheitskomplex wichtigsten Regeln gehören, in Kurzfassung:
Als Moderationsmaßnahmen bei problematischen Inhalten sind laut Erwägungsgrund Nr. 54 vorgesehen: Sperre des Erstellers, Löschung, Zugangsbeschränkungen zu den Inhalten und Einschränkungen der Sichtbarkeit. Mit Einschränkung der Sichtbarkeit sind verschiedene Maßnahmen gemeint. Dazu gehört bei Suchmaschinen die Herabstufung im Ergebnisranking. Bei Medienplattformen mit Empfehlungssystemen werden die eingeschränkten Inhalte nicht oder nicht prominent in die Empfehlungen aufgenommen, sodass nur wenige Nutzer sie sehen, wenn sie nicht gezielt danach suchen. Zu den Sichtbarkeitseinschränkungen gehören auch andere Formen des sogenannten »Shadow Bannings«. Zum Beispiel können Beiträge ausgebremst werden, indem die Plattform die Weiterverbreitung durch Dritte ins Leere laufen lässt.
Im Oktober 2024 erhielt die vom Staat finanzierte »Meldestelle REspect!« als erste deutsche Organisation eine staatliche Lizenz als »Vertrauenswürdiger Hinweisgeber« (Trusted Flagger) nach dem DSA. Das führte dazu, dass selbst in Teilen der Mainstream-Presse eine Diskussion über verdeckte staatliche Meinungsunterdrückung aufkeimte. Auslöser war eine Pressemitteilung der Bundesnetzagentur. Darin wurde Behördenchef Klaus Müller mit der Aussage zitiert:
»Mit der Zulassung des ersten Trusted Flaggers setzen wir die europäischen Regelungen in Deutschland konsequent um. Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.«
Die Bundesnetzagentur, die ansonsten für Stromnetze, die Post und Ähnliches zuständig ist, wurde von der Bundesregierung mit der Aufgabe betraut, als Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland darüber zu wachen, dass Online-Dienste die Regeln des DSA einhalten. Auch für die Anerkennung von Vertrauenswürdigen Hinweisgebern ist sie seit Inkrafttreten des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes im Mai 2024 zuständig. Dieses Gesetz regelt die Anwendung des DSA in Deutschland.
»Schnell und ohne bürokratische Hürden entfernt« heißt im Klartext: ohne gerichtliche Anordnung, ohne wirksame Widerspruchsmöglichkeit für die Betroffenen. Sie können sich zwar nachträglich beschweren und auch vor Gericht ziehen oder eine Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen. Doch bis Sie ihr Recht auf freie Rede eventuell zurückbekommen, haben Sie in aller Regel keine Chance mehr, mit dem inzwischen veralteten Inhalt ein nennenswertes Publikum zu erreichen. Wenn die Reichweite Ihrer Inhalte aufgrund des Verdikts eines Hinweisgebers oder Faktencheckers heimlich gedrosselt wird, steht Ihnen nicht einmal diese Möglichkeit zur Verfügung.
Dass eine amtlich beauftragte Stelle den Plattformen befehlen darf, was als »Hass und Hetze« zu löschen oder auszubremsen ist, roch selbst manchen in den Mainstream-Medien allzu sehr nach verdeckter staatlicher Zensur. Von vielen Seiten schlug der Bundesnetzagentur die Kritik entgegen, sie und die Trusted Flagger gingen weit über das vom DSA geforderte Vorgehen hinaus. Dieses Gesetz richte sich lediglich gegen illegale Inhalte.
Müller und seine Behörde versuchten sich mit nachträglichen Uminterpretationen herauszureden. Müller verwies darauf, dass die letzte Entscheidung über eine Löschung oder Drosselung eines Inhalts bei den Plattformen liege. Nicht allzu überzeugend, nachdem er vorher noch von deren Verpflichtung gesprochen hatte, prioritär und sofort auf die Meldungen zu reagieren. Müllers Zitat in der Pressemitteilung wurde nachträglich geändert, mit folgendem Korrekturhinweis: »Uns hat zur ursprünglichen Version dieser Pressemitteilung berechtigte Kritik erreicht. Es waren illegale Inhalte, illegaler Hass und illegale Fake News gemeint.« Man habe den Text entsprechend »präzisiert«, um Missverständnisse auszuräumen.
Wenn es nur um illegale, mithin strafbare Inhalte gehen soll, stellt sich die Frage, warum der Staat mit Steuergeld private, politisch nicht neutrale Organisationen finanzieren und lizenzieren sollte, damit diese die Strafverfolgungsbehörden und die Plattformen auf diese illegalen Inhalte aufmerksam machen. Strafverfolgung ist eine Kernaufgabe des Staats. Viel angemessener erschiene es, mit dem Geld die Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe angemessen zu erfüllen. Es ist in vielen Fällen sehr schwer festzustellen, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen und die Strafbarkeit von Äußerungen anfängt. Oft sind sogar Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte unterschiedlicher Instanzen unterschiedlicher Meinung. Wie das private und oft politisch einseitig ausgerichtete Organisationen zuverlässig und mit der geforderten Neutralität entscheiden sollen, ist schwer erfindlich. Außerdem gäbe es keine Rechtfertigung, bei illegalen Inhalten zu Maßnahmen der Reichweitendrosselung zu greifen. Diese müssten gelöscht werden.
Aber es geht im DSA nicht wirklich nur um illegale Inhalte. Es geht vorrangig um Narrativkontrolle, für die die NGOs bestens geeignet sind und für die heimliches Shadow Banning ein Mittel der Wahl ist.
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